Bürger-Service: Lohnsteuerkarten

Wer darauf wartet, dass ihm die Gemeinde Nottuln wie in den Vorjahren auch die Lohnsteuerkarte für das Folgejahr zuleitet, wartet vergeblich, denn Lohnsteuerkarten sind letztmalig für das Jahr 2010 ausgestellt worden. Grund dafür ist ein neues Verfahren, durch das der Arbeitgeber in die Lage versetzt wird, die maßgebenden Lohnsteuerdaten ihrer Arbeitgeber zentral abzufragen.

Dieses Verfahren wird stufenweise eingeführt und gilt vom Jahre 2012 an. Im Jahre 2011 gelten noch Übergangslösungen, wobei folgendes zu beachten ist:

  1. Die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 gilt auch für das Jahr 2011. Dies betrifft sämtliche dort ausgewiesenen Daten und Werte, wie z. B. die Steuerklasse, die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder, sonstige eingetragene Freibeträge. Bei wem sich im Jahre 2011 gegenüber dem Jahr 2010 nichts ändert, braucht daher überhaupt nicht tätig zu werden.

  2. Ändern sich die Verhältnisse im Jahre 2011 gegenüber den auf der Lohnsteuerkarte 2010 ausgewiesenen Daten ( z. B. ein Kind ist zusätzlich zu berücksichtigen ), muss eine Änderung der Lohnsteuerkarte beantragt werden. Dafür ist es erforderlich, die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 bei seinem Arbeitgeber anzufordern und einen entsprechenden Antrag zu stellen.

  3. Diese Anträge können nur beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 ab dem 1. 1. 2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig. Dies gilt auch für Bereiche, die bisher von den Kommunen erledigt worden sind wie z. B. Änderungen in der Steuerklassenwahl bei Ehegatten. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Finanzämter vom 1. 1. 2011 zentral für alle lohnsteuerlichen Bereiche zuständig sind und die Kommunen damit nicht mehr gesondert befasst sind.

Die Lohnsteuerkarte für 2010 gilt auch noch für 2012. Sie darf daher auf keinen Fall vernichtet werden. 
Die farbige Pappkarte ist die Letzte ihrer Art und wird ab 2013 durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. 

Weitere Infos:  elektr__Lohnsteuerkarte__Flyer



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