Bürger-Service: Meldewesen
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Jeder Einwohner ist verpflichtet, Die Vordrucke sind im Bürgerbüro
gebührenfrei erhältlich, So sparen Sie sich den Weg zur Verwaltung.
Vorzulegende Unterlagen: Personalausweis der zuziehenden Person. Das Melderecht ist seit dem 1. Juni 2004 vereinfacht worden, auf einige bürokratische Dinge bei der Ab- und Anmeldung wird verzichtet. Beim Wegzug aus Nottuln ist keine Abmeldung im Nottulner Bürgerbüro mehr erforderlich – es genügt die Anmeldung im Bürgerbüro bzw. im Meldeamt des neuen Wohnorts. Statt wie bisher durch den Bürger selbst wird die „Stadt des Wegzugs“ jetzt durch die Behörde am neuen Wohnort informiert. Dadurch spart der Umziehende einen Weg zur Verwaltung. Ausnahme: Durch diese Regelung wird das Meldeverfahren zwar deutlich vereinfacht, jedoch gewinnt dadurch – auch im Hinblick auf Wahlen oder die Ausstellung der Lohnsteuerkarten – die zeitnahe Anmeldung der neuen Wohnung erheblich an Bedeutung. Auch die Anmeldung wird in Zukunft
etwas einfacher sein. Zwar muss der Bürger nach wie vor seine Anmeldung persönlich
im Bürgerbüro vornehmen, er benötigt aber keine Bestätigung des
Wohnungsvermieters über den Einzug mehr. Das erspart ihm den oft nötigen
zweiten Gang ins Rathaus. |
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Aufenthaltsbescheinigungen
sind Meldebescheinigungen mit weitergehendem Inhalt Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 6,- €. |
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