Bürger-Service: Meldewesen


Anmeldungen/ Abmeldungen

Jeder Einwohner ist verpflichtet, 
innerhalb von einer Woche nach Einzug in eine Wohnung im Bereich der Gemeinde Nottuln 
seine Anmeldung vorzunehmen. 

Die Vordrucke sind im Bürgerbüro gebührenfrei erhältlich, 
Sie können auch unsere Online-Formulare ausfüllen 
und diese bei der Anmeldung im Bürgerbüro mitbringen. 

So sparen Sie sich den Weg zur Verwaltung.

AN-, UND ABMELDUNGEN VON EINWOHNER/-INNEN

Die Anmeldung nach dem Meldegesetz nehmen Sie bitte direkt im Bürgerbüro vor. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis und den Reisepass mit.
Die Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn Sie eine Nebenwohnung in Nottuln abmelden wollen oder Sie ins Ausland verziehen. Dafür steht Ihnen das folgende Formular zur Verfügung. 

Vorzulegende Unterlagen: Personalausweis der zuziehenden Person.

Das Melderecht ist seit dem 1. Juni 2004 vereinfacht worden, auf einige bürokratische Dinge bei der Ab- und Anmeldung wird verzichtet.

Beim Wegzug aus Nottuln ist keine Abmeldung im Nottulner Bürgerbüro mehr erforderlich – es genügt die Anmeldung im Bürgerbüro bzw. im Meldeamt des neuen Wohnorts. Statt wie bisher durch den Bürger selbst wird die „Stadt des Wegzugs“ jetzt durch die Behörde am neuen Wohnort informiert. Dadurch spart der Umziehende einen Weg zur Verwaltung.

Ausnahme
Wird in Deutschland keine neue Wohnung bezogen
(z.B. beim Wegzug ins Ausland), besteht nach wie vor die Abmeldepflicht. Das gleiche gilt, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird, ohne dass eine neue Nebenwohnung bezogen wird.

Durch diese Regelung wird das Meldeverfahren zwar deutlich vereinfacht, jedoch gewinnt dadurch – auch im Hinblick auf Wahlen oder die Ausstellung der Lohnsteuerkarten – die zeitnahe Anmeldung der neuen Wohnung erheblich an Bedeutung.

Auch die Anmeldung wird in Zukunft etwas einfacher sein. Zwar muss der Bürger nach wie vor seine Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen, er benötigt aber keine Bestätigung des Wohnungsvermieters über den Einzug mehr. Das erspart ihm den oft nötigen zweiten Gang ins Rathaus.


Aufenthaltsbescheinigungen

Aufenthaltsbescheinigungen sind Meldebescheinigungen mit weitergehendem Inhalt 
wie z.B. Staatsangehörigkeiten und Konfessionen. 
Sie werden in der Regel benötigt zur Vorlage bei Behörden. 
Insbesondere zur Bestellung von Aufgeboten beim jeweiligen Standesamt.

Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 6,- €.


Melderegister


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