Bürger-Service: KFZ / Führerschein


Änderungen der Anschrift auf dem Kfz-Schein 

Die Anschrift kann nur geändert werden, 
wenn der Einwohner innerhalb des Kreises Coesfeld umzieht. 
Die Änderung im Kraftfahrzeugschein erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 10,70 €.

Für die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges benötigen wir 
  • den KFZ-Brief, 
  • KFZ-Schein und die 
  • Nummernschilder.

Kosten hierfür sind:

  • bei KFZ aus dem Kreis Coesfeld:          5,60 €
  • bei KFZ aus anderen Kreisen:             10,70 €

Neuer EU-Führerschein:

Das Gesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung ist seit dem 1. Januar 1999 in Kraft. 
Das Gesetz enthält vor allem die Grundsätze des neuen Fahrerlaubnisrechts 
sowie die Vorschriften für die Fahrerlaubnis auf Probe und das neue Punktsystem. 
Alle übrigen wesentlichen fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen, 
insbesondere die Fahrerlaubnisklassen und die Voraussetzungen für die Erteilung 
einer Fahrerlaubnis, sind in der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung zusammengefasst.

Wer seine bisherige Fahrerlaubnis gegen den neuen EU-Führerschein 
umtauschen möchte, kann dies persönlich bei uns und bei der 
Kreisverwaltung Coesfeld, Straßenverkehrsaufsicht, Kreuzweg 27, 
48249 Dülmen
, Tel. 02594-9436-0 beantragen.

Für den Antrag sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis
  • Lichtbild
  • Fotokopie des Führerscheines

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24,- €.

Das der EU-Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, 
ist wegen des großen Andranges mit einer Bearbeitungszeit von 
mindestens drei Monaten zu rechnen.


Führerscheinklassen: für den neuen EU-Führerschein
  • A (unbeschränkt):
    Krafträder
  • A (beschränkt):
    Krafträder, beschränkt auf 25 kw und nicht mehr a ls 0,16 kw/kg
  • A 1:
    Krafträder ("Leichtkrafträder) zwischen 50 und 125 cm³, 
    nicht mehr als 11 kw, bei unter 18-Jährigen Höchstgeschw.: 80 km/h
  • B:
    Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtmasse mit weniger als 10 Sitzen
  • C:
    Kfz mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtmasse mit weniger als 10 Sitzen
  • D:
    Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzen
  • E:
    Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, 
    in Verbindung mit Klasse B, C oder D 
    - nicht nötig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht 
    des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das Gesamtgewicht nicht mehr 
    als 3,5 t beträgt (PKW mit Wohnwagen)
  • M:
    Kleinkrafträder bis 45 km/h und bis 50 cm³
  • L:
    Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h (bei Kombination mit Hängern darf das Fahrzeug mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden), selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • T:
    Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, landw. Arbeitsmaschinen höchstens 40 km/h

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