Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz
Das entsprechende Antragsformular ist jetzt im Bürgerservice erhältlich
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an andere Stellen zu erheben.
Widersprüche können dem Bürgerservice jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Antragsformular ist im Bürgerservice und hier erhältlich. Im Amtsblatt der Gemeinde Nottuln vom 4.10.2018 wird auf die Widerspruchsrechte ausführlich hingewiesen. Das Amtsblatt ist einsehbar unter www.nottuln.de/amtsblatt. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice telefonisch unter 02502/ 942-333 oder per Mail unter buergerservice(at)nottuln.de zur Verfügung.