Landeshundeverordnung

Hundehaltung nach der Landeshundeverordnung NRW

 

Am 6. Juli 2000 ist die Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die Verordnung teilt die Hunde, für die ab sofort bzw. nach Ablauf von Übergangsfristen eine Reihe von Regelungen gelten, in drei Gruppen ein:

 Die  für die drei Gruppen geltenden Regelungen sind in der nachstehenden Übersicht zusammen gefasst. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter unter Tel. 02502/9420.


Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung (siehe unten), Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen

und gefährliche Hunde, das sind:

  1. Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleich-stehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben,

  2. Hunde, die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben,

  3. Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben,

  4. Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.


ab sofort gilt:

Der Halter ist verpflichtet, die Haltung bei der Gemeinde Nottuln anzuzeigen. Die Anmeldung beim Steueramt ersetzt diese Anzeige nicht.
Das Halten, die Ausbildung und das Abrichten bedürfen der ordnungsbehördlichen Erlaubnis
Diese darf dem Antragsteller nur erteilt werden, wenn

1. er das 18. Lebensjahr vollendet hat,

2. er seine Sachkunde gegenüber dem zuständigen Veterinäramt nachgewiesen hat,

3. er die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
(diese ist durch ein Führungszeugnis der Belegart 0 nachzuweisen, das im Bürgerbüro des Rathauses Nottuln gegen eine Gebühr von 20,-- DM beantragt werden kann)

4. die der Zucht, der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine verhaltens- gerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen, so dass die körperliche Unversehrtheit von Mensch oder Tier nicht gefährdet wird.

Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben; hinzu kommen Gebühren für das Tätigwerden des Veterinärs.

Haltern von gefährlichen Hunden im Sinne von Nr. 1 oder der Anlage 1 wird die Erlaubnis nur erteilt, wenn ein überwiegendes besonderes Interesse für das Halten, die Ausbildung oder das Abrichten nachgewiesen wird.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.

Außerhalb befriedeten Besitztums, bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in deren Treppenhäusern, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen sind die Hunde an der Leine zu führen. Darüber hinaus müssen sie einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen. Der Halter oder eine andere Aufsichtsperson muss von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hunde sicher an der Leine zu halten; die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Eine andere Aufsichtsperson als der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

ab 01.01.2002 gilt:

ab sofort

ab 06.07.2001 gilt:

ab 01.01.2002 gilt:

Das Antragsformular können Sie direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen senden an: 

Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 8, 48301 Nottuln

Bitte füllen Sie für jeden Hund einen eigenen Vordruck aus.

rpfeil.gif (101 Byte) Anmeldeformular

Anlage 1:

American Staffordshire Terrier
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Mastino Napolitano
Mastino Espanol
Bordeaux Dogge
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Römischer Kampfhund
Chinesischer Kampfhund
Bandog
Tosa Inu

 

Anlage 2:

Akbas
Berger de Brie (Briard)
Berger de Beauce (Beauceron)
Bullmastiff
Carpatin
Dobermann
Estrela-Berghund
Kangal
Kaukasischer Owtscharka
Mittelasiatischer Owtscharka
Südrussischer Owtschark
Karakatschan
Karshund
Komondor
Kraski Ovcar
Kuvasz
Liptak (Goralenhund)
Maremmaner Hirtenhund
Mastiff
Mastin de los Pirineos
Mioritic
Polski Owczarek Podhalanski
Pyrenäenberghund
Raffeiro do Alentejo
Rottweiler
Slovensky Cuvac
Sarplaninac
Tibetanischer Mastiff
Tornjak

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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